Energiemonitoring – Zeit zu handeln
Autor: Dominik Weeger
Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) verpflichtet Firmenab einer bestimmten Größe seit 2015 zu Energieaudits im Vier-Jahres-Rhythmus. Bis zu 120.000 größere Unternehmen in Deutschland sind davon betroffen. Für diejenigen also, die seinerzeit fristgerecht den ersten Nachweis erbracht haben, steht jetzt das erste Wiederholungsaudit an.
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